Unser Verhaltenskodex

Verantwortungsbewusst, bedacht und nachhaltig – Wir bei Aprojects sehen es als unsere Pflicht, unser unternehmerisches Handeln moralisch korrekt zu gestalten. Unser Verhaltenskodex hält verbindliche Verhaltensregeln und Prinzipien fest und wir folgen diesem Kodex bei jedem Schritt unserer Arbeit. Ob unser eigenes Personal oder unsere Partnerunternehmen, wir setzen darauf, dass alle Teilnehmer unseres Geschäfts sich an die jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen sowie die Prinzipien dieses Verhaltenskodexes halten.

Generelle Einhaltung der Gesetze

Es ist unser Ziel, dass durch alle Mitarbeiter des Hauses darauf geachtet wird, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen strikt beachtet und eingehalten werden. Diese Forderung stellen wir auch an alle von uns beauftragten Parteien.

Achtung der Mitarbeiter und ihrer Rechte

Wir sehen eine unserer Aufgaben darin, die Rechte der Mitarbeiter zu achten und zu stärken. Dazu gehört Unterbindung jeglicher Diskriminierung ebenso wie Respektierung der persönlichen Würde und gerechte Entlohnung bei Einhaltung der Mindestlöhne und maximal zulässigen Arbeitszeiten.

Korruption, Bestechung & Vorteilsnahme

Zur Vermeidung von unlauteren Geschäftsanbahnungen achten wir strikt darauf, dass keinerlei Zahlungen oder gesetzeswidrige Leistungen erfolgen.

Anforderung an Partner und Auftragnehmer

Es versteht sich für die Aprojects GmbH als selbstverständlich, dass diese Regeln und Maßnahmen nicht nur für das eigene Unternehmen gelten, sondern von allen beauftragten Unternehmen ebenso gelebt und beachtet werden. Bei festgestellten Missachtungen werden wir eine Nachbesserung verlangen und entsprechend kontrollieren.

Unsere Partner

Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter

Für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter ist durch eine verantwortungsvolle Betriebsführung zu sorgen. Hierzu gehört auch, dass Maßnahmen getroffen werden, welche Unfälle möglichst ausschließen und auch Krankheit oder körperliche Gebrechen bei der Arbeitsplatzanforderung berücksichtigt werden. Durch Schulungen werden Mitarbeiter in Sachen Sicherheit trainiert.

Kinderarbeit

Von uns beauftragte Unternehmen müssen gewährleisten, dass Kinderarbeit (bis zum vollendeten 14ten Lebensjahr) in den eigenen Betrieben untersagt ist. Hier werden im Zweifelsfall Kontrollen durchgeführt.

Umweltschutz

Richtlinien und Standards in Sachen Umweltschutz (z.B. geräuscharme und abgasarme Fahrzeuge) sind ebenso zu beachten und permanent zu beobachten, zu kontrollieren und zu verbessern.

Generelle Einhaltung der Gesetze

Es ist unser Ziel, dass durch alle Mitarbeiter des Hauses darauf geachtet wird, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen strikt beachtet und eingehalten werden. Diese Forderung stellen wir auch an alle von uns beauftragten Parteien.

Achtung der Mitarbeiter und ihrer Rechte

Wir sehen eine unserer Aufgaben darin, die Rechte der Mitarbeiter zu achten und zu stärken. Dazu gehört Unterbindung jeglicher Diskriminierung ebenso wie Respektierung der persönlichen Würde und gerechte Entlohnung bei Einhaltung der Mindestlöhne und maximal zulässigen Arbeitszeiten.

Korruption, Bestechung & Vorteilsnahme

Zur Vermeidung von unlauteren Geschäftsanbahnungen achten wir strikt darauf, dass keinerlei Zahlungen oder gesetzeswidrige Leistungen erfolgen.

Anforderung an Partner und Auftragnehmer

Es versteht sich für die Aprojects GmbH als selbstverständlich, dass diese Regeln und Maßnahmen nicht nur für das eigene Unternehmen gelten, sondern von allen beauftragten Unternehmen ebenso gelebt und beachtet werden. Bei festgestellten Missachtungen werden wir eine Nachbesserung verlangen und entsprechend kontrollieren.

Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter

Für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter ist durch eine verantwortungsvolle Betriebsführung zu sorgen. Hierzu gehört auch, dass Maßnahmen getroffen werden, welche Unfälle möglichst ausschließen und auch Krankheit oder körperliche Gebrechen bei der Arbeitsplatzanforderung berücksichtigt werden. Durch Schulungen werden Mitarbeiter in Sachen Sicherheit trainiert.

Kinderarbeit

Von uns beauftragte Unternehmen müssen gewährleisten, dass Kinderarbeit (bis zum vollendeten 14ten Lebensjahr) in den eigenen Betrieben untersagt ist. Hier werden im Zweifelsfall Kontrollen durchgeführt.

Umweltschutz

Richtlinien und Standards in Sachen Umweltschutz (z.B. geräuscharme und abgasarme Fahrzeuge) sind ebenso zu beachten und permanent zu beobachten, zu kontrollieren und zu verbessern.

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